


Seit dem 10. Februar dieses Jahres können kroatische Bürger keine Anträge auf Grundbucheintragungen mehr selbst einreichen; stattdessen erledigen dies Notare oder Anwälte ausschließlich elektronisch. Wir haben den angesehenen Zagreber Anwalt Herrn Branko Kostić um seinen Kommentar zu dieser Änderung gebeten.