Seit dem 10. Februar dieses Jahres können kroatische Bürger keine Anträge auf Grundbucheintragungen mehr selbst stellen; stattdessen erledigen Notare oder Anwälte dies ausschließlich elektronisch. Wir baten den angesehenen Zagreber Anwalt Herrn Branko Kostić um seinen Kommentar zu dieser Änderung.
Was können Bürger von dieser Änderung erwarten?
Der erwartete Effekt dieser Änderung ist die Beschleunigung der Bearbeitung von Grundbuchangelegenheiten, da nur qualifizierte Fachleute Anträge beim Gericht einreichen, was die Anzahl unbegründeter Anträge und fehlender Unterlagen reduziert.
Unabhängig von dieser Änderung wird den Beteiligten empfohlen, für alle Immobilientransaktionen einen Fachmann zu beauftragen, der den Grundbuchstand und mögliche Verkaufshemmnisse überprüft.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass aufgrund der jüngsten Rechtsprechung selbst bei scheinbar ordnungsgemäßen Auszügen zumindest die Rechtskraft der letzten Eintragungen überprüft werden muss, um die Gefahr von Löschklagen Dritter, die Rechte an der Immobilie haben könnten, zu vermeiden.
Der Kauf und Verkauf von Immobilien ist ein Rechtsgeschäft, das normalerweise ein- oder zweimal im Leben stattfindet, und es ist notwendig, bei allen damit verbundenen Rechtsgeschäften ein hohes Maß an Sorgfalt walten zu lassen. Jeder Anwalt wird Ihnen sagen, dass die meisten Streitfälle, insbesondere solche mit Betrug, durch die Beauftragung eines Fachmanns hätten vermieden werden können, der letztlich rechtlich für sein Handeln im Immobilienverkaufsprozess verantwortlich ist.
